
Pressemitteilung Dienstnehmerin der mobilen Hauskrankenpflege packt vor Gericht über Arbeitspraktiken beim NÖ HILFSWERK aus …
Diese Frage stelle ich mir, nachdem vorgestern eine Verständigung des Landesgerichts Korneuburg eingetroffen ist, die beinhaltet, daß der nächste Verhandlungstermin zur Klage des NÖ HILFSWERK zur Exklusivserie über die Pflegemißstände und unwürdigen Arbeitsbedingungen bei der „ÖVP-Organisation“ vom 1.10.08 auf Antrag des HILFSWERKS auf den 29.10.2008 verschoben wurde.
In den beiden Reportagen zur Reportage HILFSWERK: Profit auf dem Rücken der Dienstnehmer Teil 1 und Teil 2 haben wir die Heranziehung von sogenannten „Auslastungsquoten“ zur Berechnung der Entlohnung der Arbeitszeit der Dienstnehmer der mobilen Hauskrankenpflege bei dieser Dienstleistungseinrichtung dargestellt. Wie die Fachvertreter der NÖ ARBEITERKAMMER während eines Gespräches
(Zum Prolog der Serie) Die DienstnehmerInnen im mobilen Pflegedienst beim HILFSWERK werden nach dem BAGS Kollektivvertrag beschäftigt. So wird auch in einem Punkt des Dienstvertrages das wöchentliche Beschäftigungsausmaß in Form der wöchentlichen Arbeitszeit ausgewiesen. Betrachtet man das Entlohnungsschema der einschlägig beschäftigen Dienstnehmer genauer, dann ist eine Feststellung zu machen,
Mit ihren 56 Jahren neigt sich der Abschnitt des Berufslebens für die vormals mobile Pflegehelferin Hermine (Name von der Redaktion geändert) beim HILFSWERK dem Ende zu. Nicht wie es Hermine erwartet hätte, nach zuvor über 23 ½ jähriger Arbeitsausübung überwiegend in chirurgischen Abteilungen von Krankenhäusern und anschließend seit Anfang
Sie sind privilegiert soziale Dienste am Menschen durchzuführen, sie zu pflegen, zu betreuen, zu waschen oder auch zu füttern. Mitarbeiter der mobilen Sozialdienste in Österreich – morgens und abends unterwegs. Menschen, die ihren Beruf freiwillig ausüben, auch in Überzeugung für andere Menschen da zu sein. Nicht Arbeitslose, die wegen eines zunehmenden Bedarfes zum Beispiel von…